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  • · Nachricht · Urlaubsrecht

    In Gehaltsabrechnung enthaltene Urlaubstage sind nicht verfallen

    | Erfasst der Arbeitgeber fortlaufend die offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen, lässt das auf den Vertragswillen schließen, dass der im laufenden Arbeitsverhältnis erworbene, aufgezeichnete Urlaub nicht verfallen soll. |

     

    Es verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn sich der Arbeitgeber trotz dieser fortlaufenden Erfassung der offenen Urlaubstage darauf beruft, diese seien verfallen. So entschied es das LAG Hessen (17.8.16, 6 Sa 12/16, Abruf-Nr. 192119).

    Quelle: ID 44571473