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  • 19.02.2018 · Fachbeitrag · Wegeunfall

    Kein Versicherungsschutz für ArbN auf Um- und Abwegen

    | Nur der direkte Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung und umgekehrt, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Um- und Abwege dagegen nicht. |