19.02.2018 · Fachbeitrag · Wegeunfall
Kein Versicherungsschutz für ArbN auf Um- und Abwegen
| Nur der direkte Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung und umgekehrt, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Um- und Abwege dagegen nicht. |
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