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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Arbeitszimmer während Elternzeit absetzbar?

    | Ein Leser möchte wissen, ob seine Ehefrau während der Elternzeit trotz fehlender Arbeitnehmereinkünfte Werbungskosten für ihr Arbeitszimmer geltend machen kann? |

     

    Unsere Antwort | Hat die Ehefrau bereits vor der Geburt ein Arbeitszimmer genutzt, und plant sie, zeitnah in den Beruf wiedereinzusteigen, spricht nichts gegen vorweggenommene Werbungskosten für das Arbeitszimmer. Waren bisher nur 1.250 EUR als Werbungskosten abziehbar und ändert sich an den Verhältnissen nichts, bleibt es bei dem Höchstbetrag von 1.250 EUR pro Jahr.

     

    PRAXISHINWEIS | Um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass der Raum zu Hause während der Elternzeit tatsächlich beruflich genutzt wurde, empfiehlt sich die Vorlage folgender Nachweise:

     

    • Fotos vom Arbeitszimmer.
    • Eine Bestätigung des ArbG, dass eine laufende berufliche Fortbildung auch während der Elternzeit notwendig ist.
    • Die Vorlage detaillierter Aufzeichnungen, an welchen Tagen das häusliche 
Arbeitszimmer zu welchen berufsvorbereitenden Zwecken genutzt wurde.
     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 146 | ID 42235724