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  • 29.10.2018 · Nachricht · Zeitausgleich

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten der NRW-Polizisten

    | NRW-Polizisten, die vor 2017 entgegen der damals bestehenden Erlasslage ihre Ausrüstung vor Beginn der Dienstschicht aufgenommen und nach Ende der Dienstschicht wieder abgelegt haben, erhalten keinen Zeitausgleich. |