Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Anfechtung des Arbeitsvertrags

    Arbeitsvertrag über Vermarktung eines Esels wirksam angefochten

    | Wird einem Buchautoren vorgespiegelt, ein potenzieller „Vertriebsmanager“ habe beste Beziehungen zu einem Verlag und kenne den Chefeinkäufer von Media Markt und Saturn persönlich, ist ein auf diese Behauptungen hin abgeschlossener Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. |

     

    Diese Entscheidung traf das LAG Schleswig-Holstein (19.11.13, 1 Sa 50/13, Abruf-Nr. 133950) im Fall einer Frau, die zusammen mit ihrem Ehemann vor ca. 20 Jahren einen immensen Lottogewinn erzielt hatte. Sie hatte sich sodann auf das Schreiben von Kinderbüchern über einen „Esel Joschi“ verlegt. Der ArbN nahm Kontakt zu den Eheleuten auf und schloss mit ihnen einen Arbeitsvertrag als Vertriebsmanager über die Vermarktung der Bücher. Der Vertrag sah u.a. vor, dass der ArbN ohne Probezeit für zunächst zwei Jahre fest eingestellt werden sollte. Vereinbart wurde ein Bruttomonatsgehalt von 20.000 EUR bei 13 Monatsgehältern und einer Gewinnbeteiligung. Im Fall einer vorzeitigen Aufhebung des vor Dienstantritt unkündbaren Vertrags hätte dem ArbN eine Abfindung in Höhe von 250.000 EUR zugestanden.

     

    PRAXISHINWEIS |  Anders als das Arbeitsgericht in erster Instanz, das keinen Anfechtungsgrund sah, entschied das LAG Schleswig-Holstein, der ArbN habe mit den Behauptungen den Chefeinkäufer von Media Markt und Saturn persönlich zu kennen und beste Beziehungen zum Ravensburger Kinderbuchverlag zu haben, die Eheleute arglistig getäuscht. Auch das Zustandekommen des Arbeitsvertrags zu den o. g. Konditionen lasse sich nicht anders als adäquat-kausal auf dieser Täuschung beruhend erklären. Die Revision hat das LAG nicht zugelassen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 1 | ID 42458106