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  • · Nachricht · Arbeitsvertrag

    Ausschlussfristen können auch für Anspruch auf Urlaubsabgeltung gelten

    | Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch Ausschlussfristen unterliegen. |

     

    Hierauf wies das LAG München hin (26.2.21, 7 Sa 940/20, Abruf-Nr. 227441). Dem steht nach Ansicht des LAG weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG entgegen.

     

    MERKE | Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB. Sie sind nicht überraschend oder ungewöhnlich. Die Regelung ist mit der hervorgehobenen Überschrift „Ausschlussfristen“ im Arbeitsvertrag für den Vertragspartner deutlich erkennbar. Sie entspricht auch einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben.

     
    Quelle: ID 48012139