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Ausschlussfristen können auch für Anspruch auf Urlaubsabgeltung gelten
| Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch Ausschlussfristen unterliegen. |
Hierauf wies das LAG München hin (26.2.21, 7 Sa 940/20, Abruf-Nr. 227441). Dem steht nach Ansicht des LAG weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG entgegen.
MERKE | Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB. Sie sind nicht überraschend oder ungewöhnlich. Die Regelung ist mit der hervorgehobenen Überschrift „Ausschlussfristen“ im Arbeitsvertrag für den Vertragspartner deutlich erkennbar. Sie entspricht auch einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben. |