· Nachricht · Arbeitsvertragsrecht
Arbeitnehmer kann der Gebühr für polizeiliches Führungszeugnis erstattet verlangen
| Hat der Arbeitnehmer die Gebühr für ein polizeiliches Führungszeugnis ausgelegt, kann er diese vom Arbeitgeber vollständig erstattet verlangen. |
Voraussetzung hierfür ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen, dass die Beschaffung des Zeugnisses im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt und im weitesten Sinne der Arbeitsausführung dient. Entschieden wurde dies im Fall einer Gebäudereinigungsfirma.
Quelle | LAG Hessen, Urteil vom 21.4.2015, 15 Sa 1062/14, Rev. BAG, 9 AZR 417/15, Abruf-Nr. 146575
Quelle: ID 44154891