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  • · Nachricht · Arbeitsvertragsrecht

    Kreativ ausgelegter Minijob-Vertrag: 450 EUR Stundenlohn?

    | Den Rosenkrieg kennt man sonst nur aus dem Familienrecht. Nun gibt es ihn auch vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach - noch dazu mit prominenter Besetzung. Cora Schumacher verlangt per einstweiliger Verfügung von ihrem ehemaligen Hausmeister, herabwürdigende Äußerungen zu unterlassen. Dieser behauptet, sie würde ihm seine Arbeitsvergütung verweigern. |

     

    Der Hausmeister war vom 1.5.15 bis 19.6.15 im Privathaushalt von Frau Schumacher auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrags für „geringfügig entlohnte Beschäftigte“ tätig. In dem formularmäßigen Vertrag heißt es: „Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung / einen Stundenlohn von 450 EUR.u“ Keine der beiden Alternativen ist gestrichen.

     

    Ausgehend von einer Vergütung von 450 EUR monatlich sind die Ansprüche des Hausmeisters von Frau Schumacher erfüllt worden. Der Hausmeister hat die Auffassung vertreten, er könne 450 EUR pro Stunde beanspruchen. In einem gerichtlichen Verfahren hatte er 43.200 EUR brutto abzüglich der gezahlten 1.050 EUR netto beansprucht. Mit seiner entsprechenden Klage blieb er sowohl vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach als auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolglos.

     

    In einem BILD-Zeitungs-Artikel vom 16.2.16 wurde über die Forderung des Hausmeisters berichtet. Über den von Frau Schumacher gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verhandelt das Arbeitsgericht Mönchengladbach/Gerichtstag Neuss am 15.4.16.

     

    Quelle | Arbeitsgericht Mönchengladbach, Pressemitteilung zum Verfahren 5 Ga 7/16

    Quelle: ID 43997003