· Nachricht · Arbeitsvertragsrecht
Umsatzsteuer, wenn Arbeitnehmerstatus rückwirkend festgestellt wird
| Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, kann der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. |
Hierauf wies das LAG Baden-Württemberg hin (22.5.19, 21 Sa 74/18, Abruf-Nr. 216336). Nach Ansicht der Richter kann der Dienstberechtigte nicht darauf verwiesen werden, die zu Unrecht an den Mitarbeiter gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt im Rahmen seiner Umsatzsteuererklärung erstattet zu erhalten. Es liegt kein Fall der (zwingenden) Durchgriffskondiktion vor. Der Gläubiger kann vielmehr eine Rückabwicklung „über Eck“ verlangen.
Quelle: ID 46672345