28.04.2021 · Nachricht · Arbeitszeit
An- und Umziehen zu Hause = keine zu vergütende Arbeitszeit
| Das An- und Ablegen einer auf Weisung des ArbG während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der ArbN die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. |
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