· Fachbeitrag · Arbeitszeit
Die 10 häufigsten Fragen zum Thema Arbeitszeit
| Welche neuen Anforderungen stellen der EuGH und das BAG an die Erfassung der Arbeitszeit und wie lässt sich gegebenenfalls eine 4-Tage-Woche realisieren? Fragen, denen sich die Unternehmen in 2023 und künftig stellen müssen. Hier die Antworten auf die 10 häufigsten Fragen. |
1. Was muss der ArbG bei der betrieblichen Arbeitszeiterfassung beachten?
Nach einer konkretisierenden Entscheidung des BAG (13.9.22, 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296) muss der ArbG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner ArbN erfassen. Die Erfassung von Pausenzeiten und Unterbrechungen ist hingegen nicht zwingend geboten.
2. Gibt es eine Pflicht zum Einsatz bestimmter Zeiterfassungssysteme oder Führung von Arbeitszeitkonten?
Nein, bei der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung haben die ArbG weite Gestaltungsfreiräume. Auch die alte „Stechuhr“ wäre (noch) möglich. Es drohen aber gesetzgeberische Nachbesserungen, sodass bereits jetzt eine elektronische Zeiterfassung zukunftsorientiert und ratsam ist. Auch eine Pflicht zur Führung von Arbeitszeitkonten oder zur Abschaffung der „Vertrauensarbeitszeit“ besteht gegenwärtig nicht.
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