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LAG bestätigt: Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer
| Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, dass dieser während des Wartens auf Fahrgäste alle 3 Minuten eine Signaltaste drückt, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. |
Das entschied das LAG Berlin-Brandenburg (30.8.18, 26 Sa 1151/17, Abruf-Nr. 204241) und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (AA 17, 185). Das LAG ließ die Revision zum BAG nicht zu.
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 181 | ID 45555011