· Fachbeitrag · Arbeitszeugnis
Dieses Datum muss auf einem qualifizierten Arbeitsendzeugnis stehen
| Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, ist regelmäßig der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet. Es ist nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist. |
Hierauf hat das LAG Köln hingewiesen (27.3.20, 7 Ta 200/19, Abruf-Nr. 215705). Dafür sprechen die folgenden Argumente:
- Das Datum der rechtlichen Beendigung schafft Rechtssicherheit. Es beugt der Gefahr von Spekulationen vor, ob zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein Streit über Erteilung und Inhalt des Zeugnisses ausgetragen worden ist. Diese können entstehen, wenn zwischen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erstellung eines Zeugnisses ein längerer Zeitraum verstrichen ist.
- Das Datum der rechtlichen Beendigung bildet den Beurteilungszeitpunkt, von dem aus in der Rückschau auf das Arbeitsverhältnis die Bewertungen über Führung und Leistung des Arbeitnehmers vorzunehmen sind, die das Charakteristikum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses darstellen.
Quelle: ID 46845094