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  • · Nachricht · Arbeitszeugnis

    Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis

    | Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. |

     

    So entschied es das LAG Rheinland-Pfalz (9.11.17, 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577). Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.

     

    Viele Fragen gibt es rund um das Zeugnis. Wir verweisen auf unseren Test: „Prüfen Sie Ihr Wissen! Zeugniserteilung und -berichtigung: Das müssen Sie wissen!“

     

    Hier geht es zum Test: http://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/praxistest-pruefen-sie-ihr-wissen-zeugniserteilung-und-berichtigung-das-muessen-sie-wissen-f44679

     

     

    Quelle: ID 45140423