· Nachricht · Arbeitszeugnis
Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis
| Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. |
So entschied es das LAG Rheinland-Pfalz (9.11.17, 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577). Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.
Viele Fragen gibt es rund um das Zeugnis. Wir verweisen auf unseren Test: „Prüfen Sie Ihr Wissen! Zeugniserteilung und -berichtigung: Das müssen Sie wissen!“
Hier geht es zum Test: http://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/praxistest-pruefen-sie-ihr-wissen-zeugniserteilung-und-berichtigung-das-muessen-sie-wissen-f44679
Quelle: ID 45140423