· Fachbeitrag · Beamtenrecht
Auf Streife darf nur, wer persönlich geeignet ist!
| In den Vorbereitungsdienst für die Polizei-Laufbahn des gehobenen Diensts kommt nur, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. |
Das VG Berlin entschied in zwei Eilverfahren, wann es an dieser Voraussetzung fehlen kann (5.5.17, VG 26 L 151.17 und VG 26 L 331.17, Abruf-Nr. 194531):
- In einem Fall war der Antragsteller als Fahrradfahrer mit mehr als 2,25 Promille aufgefallen. Das wegen Trunkenheit im Verkehr geführte Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400 EUR eingestellt.
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