28.07.2017 · Fachbeitrag · Beamtenrecht
Beamtenverhältnis keine Beschäftigungszeit nach § 34 TV-L (NW)
| Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. |
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