26.04.2021 · Nachricht · Beamtenrecht
Bei Verdacht auf „Clannähe“ vorerst keine Chance bei der Polizei
| Steht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus, darf seine Einstellung bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden. |
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