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  • · Nachricht · Beamtenrecht

    Schwerwiegende Dienstvergehen sind der Untergang von Beamten

    | Schuldhafter Rückfall in die „nasse Phase“, unter Alkoholeinfluss begangene Verkehrsstraftaten sowie anmaßendes Verhalten anlässlich eines Verkehrsunfalls: Die Liste dieser schuldhaften Dienstvergehen rechtfertige die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. |

     

    Zu diesem Ergebnis kam das OVG Rheinland-Pfalz (7.3.18, 3 A 11721/17.OVG, Abruf-Nr. 200723). Der Beamte habe durch sein Verhalten ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Dadurch habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Der Rückfall in die Alkoholsucht sei zudem Ausdruck einer Haltlosigkeit und einer Willens- und Charakterschwäche, die mit der Pflichtenstellung eines Polizeibeamten unvereinbar sei.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 74 | ID 45248829