21.08.2023 · Nachricht · Beamtenrecht
Zwei Polizeianwärter und die Zweifel an der Verfassungstreue
| Wer vor oder während des Eintritts in den Polizeivollzugsdienst fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig