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Vertragsgestaltung: Denken Sie an die betriebliche Altersversorgung
| Die betriebliche Altersversorgung - kurz bAV - ist für Angestellte eine attraktive Möglichkeit, ihre Rente aufzustocken. Doch längst nicht alle nutzen die Chance. Welche Vorteile dieser Vorsorgeweg bietet und was bei Abschluss und Jobwechsel zu beachten ist, zeigt der Versicherer CosmosDirekt. |
Betriebliche Altersversorgung - das ist für viele Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln, vor allem für Berufseinsteiger. Doch es lohnt, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen. „Wer auf die betriebliche Altersversorgung verzichtet, vergibt eine ertragreiche Chance, für später vorzusorgen“, sagt Silke Barth, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt.
Seit 2002 besitzt jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Staat fördert diese durch Steuervorteile, zudem sind bis 2.688 Euro jährlich sozialabgabenfrei. Erst bei Auszahlung der Rente oder des Kapitals werden Abgaben fällig. Und auch der Arbeitgeber profitiert, zum Beispiel von geringeren Lohnnebenkosten.
Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine betriebliche Rente aufwendet, werden per Gehaltsumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt entnommen. Zahlt ein lediger 30-Jähriger mit einem Jahreseinkommen von circa 30.000 Euro zum Beispiel 224 Euro seines Bruttogehalts pro Monat ein, hat er netto in seiner Brieftasche nur gut 100 Euro weniger. Gerade für Berufseinsteiger mit geringem Verdienst ist dies ein wichtiges Argument.
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