· Nachricht · Bonusregelung
Unwirksame Formularmäßige Bonusregelung mit Stichtag zum 31.12.
| Eine formularmäßige Regelung, nach der ein Anspruch auf eine Bonuszahlung, die ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt, nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer am 31.12. beschäftigt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. |
Hierauf wies das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hn (22.10.21, 9 Sa 19/21, Abruf-Nr. 228050). Die Richter machten deutlich, dass die Regelung daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 BGB unwirksam ist.
PRAXISTIPP | Bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers besteht der Anspruch auf die Bonuszahlung daher anteilig pro rata temporis. |
Quelle: ID 48099473