· Fachbeitrag · Dienstanweisung/Direktionsrecht
Chefarztrechte nach Betriebsübergang einschränken: Geht das?
Die Betriebsveräußerin, die ein Klinikum an einen katholischen Träger überträgt, kann einem Chefarzt im Rahmen des Weisungsrechts Schwangerschaftsabbrüche mit Ausnahme akuter Bedrohung von Leib und Leben im Rahmen der Privatliquidation untersagen.
Sachverhalt
Der ArbN ist seit 2012 bei der A gGmbH als leitender Arzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschäftigt. Eine Nebentätigkeitserlaubnis gestattete ihm, in privatärztlichen Räumlichkeiten Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In zwei Dienstanweisungen vom 15.1.25 teilte der ArbG dem ArbN mit:
- „… Die A gemeinnützige GmbH überträgt den gesamten Betrieb … im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die C…Zukünftig wird unsere gemeinsame Gesellschaft den Namen D haben. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag … sind wir verpflichtet, die katholischen Belange hinsichtlich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beachten. Demgemäß ist es nicht gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen…. Schwangerschaftsabbrüche dürfen in der Klinik nicht durchgeführt werden. … Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind, wenn es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte. Diese Ausnahmen müssen begründend dokumentiert und der Geschäftsführung bekannt gegeben werden. …“
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