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  • 15.12.2016 · Fachbeitrag · Dienstunfall

    Risiko auf Toilette zu verunglücken, ist Dienstherrn zuzurechnen

    | Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. |