· Fachbeitrag · Direktionsrecht
ArbG muss Aufstockungsleistungen an Jobcenter zurückzahlen
| Müssen ArbN Aufstockungsleistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen, weil ihr ArbG ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der ArbG verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die ArbN bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. |
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Eberswalde (10.9.13, 2 Ca 428/13, Abruf-Nr. 140851). Im entschiedenen Fall hatte der ArbG seinen ArbN Stundenlöhne zwischen 1,59 EUR und 3,46 EUR gezahlt und war deshalb zur Erstattung von Aufstockungsleistungen verurteilt worden. Der ArbG hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, diese dann aber wieder zurückgenommen. Das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde ist damit rechtskräftig.