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  • · Nachricht · Direktionsrecht

    Direktionsrecht hat seine Grenzen

    | Der ArbG kann über sein Direktionsrecht starken Einfluss auf die Arbeitstätigkeit des ArbN nehmen. Dies hat aber seine Grenzen, wenn seine Entscheidung nicht billigem Ermessen entspricht oder die Weisung nicht im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektiv-rechtlichen Grenzen erfolgt. Das zeigt eine Entscheidung des LAG Köln. |

     

    In dem dortigen Fall war eine angestellte Immobilienkauffrau bislang für Vermietung und Verkauf von Immobilien zuständig. Hierdurch erwarb sie Provisionsansprüche. Diese betrugen rund das Doppelte der Grundvergütung. Der ArbG übertrug ihr eine Tätigkeit im Bereich von Hausverwaltungen. Dort konnte sie unstreitig keine Provisionsansprüche erwerben.

     

    Das LAG entschied, dass hier die Grenzen des Direktionsrechts überschritten seien (28.2.20, 4 Sa 326/19, Abruf-Nr. 215726). Die Tätigkeiten seien nicht gleichwertig.

    Quelle: ID 46599537