Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    So ist eine Videoüberwachung in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen

    | Die Videoüberwachung ist ein zentrales Thema im Beschäftigtendatenschutz. Sie ist nur beschränkt zulässig. Kommt man im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass sie zulässig ist, muss dies natürlich entsprechend dokumentiert werden. |

     

    Die Videoüberwachung muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden. Der Informationsdienst DiB Daten im Betrieb hat ein entsprechendes Muster vorbereitet.

     

    Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Übersicht: Download

     

    Hinweis | Das Muster kann von den DiB-Abonnenten nach dem Einloggen kostenfrei gelesen werden. Sie haben noch kein Abo für DiB? Dann empfehlen wir Ihnen den kostenlosen 30-tägigen Test. In dieser Zeit können Sie auf alle Inhalte von DiB Daten im Betrieb zugreifen ‒ und kostenlos am monatlichen Webinar teilnehmen!

    Quelle: ID 49980769