· Nachricht · Elternteilzeit
Folgen, wenn Arbeitgeber auf einen Antrag auf Elternteilzeit nicht reagiert
| Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf Elternteilzeit, so gilt seine Zustimmung zu dem Teilzeitbegehren nach § 15 Abs. 7 S. 5 BEEG als erteilt. |
Hierauf wies noch einmal das Hessisches LAG (17.7.19, 10 SaGa 738/19, Abruf-Nr. 214296) hin. Der Arbeitnehmer muss dann nicht Klage nach § 15 Abs. 7 S. 7 BEEG erheben. Im Eilverfahren kann er unmittelbar einen Antrag auf Beschäftigung zu den geänderten Bedingungen stellen.
MERKE | Macht der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Beschäftigung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren geltend, sind an den Verfügungsgrund grundsätzlich keine hohen Anforderungen zu stellen, wenn nicht gleichzeitig eine Änderung der Arbeitsbedingungen ‒ ernsthaft ‒ im Streit steht. |