26.09.2023 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Wenn die Quarantäne zur Arbeitsunfähigkeit führt
| Ein an COVID-19 erkrankter ArbN ist infolge Krankheit objektiv an seiner Arbeitsleistung verhindert, wenn er sich in Quarantäne begeben muss. Es sei denn, der ArbG kann von ihm verlangen, im Homeoffice zu arbeiten. Die erforderliche Monokausalität im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist gegeben, wenn die behördlich angeordnete Quarantäne Folge einer Arbeitsunfähigkeit ist. |
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