Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.01.2022 · Nachricht · EuGH

    Urlaub muss bei Mehrarbeitszuschlägen mitzählen

    | Nimmt ein ArbN bezahlten Urlaub, darf sich das nicht negativ auf die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auswirken. Eine Tarifklausel, die diese Urlaubsstunden nicht berücksichtigt, verstößt gegen EU-Recht. |