22.04.2013 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Bei vielen Midi-Jobs lohnt sich jetzt eine Entgeltumwandlung
| Verdient eine Aushilfskraft 2013 mehr als 450 EUR und nicht mehr als 850 EUR, greifen die Sozialversicherungsregeln für sogenannte Midi-Jobber (Gleitzonen-Regel). Solche ArbN sollten prüfen, ob sie nicht Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umwandeln. Denn davon profitieren Midi-Jobber und ArbG gleichermaßen. |
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