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  • · Fachbeitrag · Im Arbeitsverhältnis

    Kiffen erlaubt, Sicherheit gefordert: Cannabis, Arbeitssicherheit und Datenschutz

    | Die kürzliche Änderung des Cannabis-Gesetzes in Deutschland, die den Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen für Personen über 18 Jahre erlaubt, stellt eine Zäsur dar, deren Wellen weit über die gesellschaftlichen Ufer hinaus auch das Berufsleben erreichen. Während diese Neuregelung für viele eine Befreiung bedeutet, wirft sie zugleich bedeutende Fragen in Bezug auf die Arbeitsplatzsicherheit und Datenschutz auf. Gleichzeitig ergeben sich datenschutzrechtliche Bedenken, die weit über den unmittelbaren Arbeitskontext hinausreichen, insbesondere im Rahmen der umfangreichen Dokumentationspflichten, die das Gesetz vorsieht. |

     

    Die neue Gesetzeslage erlaubt Personen über 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen den Konsum von Cannabis. Dies betrifft unmittelbar auch das Arbeitsleben ‒ inklusive betrieblichen Veranstaltungen und Betriebsfeiern.

     

    Was dabei zu beachten ist, lesen Sie in einem Beitrag von Claus Wissing, Geschäftsführer bei Sachverständigenbüro Mülot GmBH in Greven.

     

    Der Beitrag stammt aus unserem Informationsdienst DiB Daten im Betrieb, in dem Sie alles zum Beschäftigtendatenschutz finden:

     

    https://www.iww.de/dib/beschaeftigtendatenschutz/im-arbeitsverhaeltnis-kiffen-erlaubt-sicherheit-gefordert-cannabis-arbeitssicherheit-und-datenschutz-f160485

    Quelle: ID 50048307