· Nachricht · Insolvenzrecht
Vergütungsansprüche des ArbN in der Freistellungsphase bei Insolvenz des ArbG
| In der Blockaltersteilzeit sind Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase, die für seine vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit geschuldet sind, als Insolvenzforderungen zu qualifizieren. |
So entschied es das LAG Rheinland-Pfalz (20.5.21, 2 Sa 170/20, Abruf-Nr. 224718). Diese Ansprüche können in einem Insolvenzplanverfahren nach Verfahrensaufhebung nur noch in Höhe der im Insolvenzplan festgelegten Planquote durchgesetzt werden.
Quelle: ID 47694461