18.12.2014 · Fachbeitrag · Koalitionsfreiheit
Zulässig oder nicht: „Zu welcher Gewerkschaft gehörst Du?“
| Die Aufforderung eines ArbG an die ArbN zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken (BAG 18.11.14, 1 AZR 257/13, Abruf-Nr. 143468 ). |
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