· Fachbeitrag · Lebensarbeitszeit
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in NRW verfassungswidrig
(BVerfG 21.4.15, 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12, Abruf-Nr. 144650) |
Sachverhalt
Die Beschwerdeführer sind angestellte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in NRW. Sie wollen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, obwohl sie das 40. Lebensjahr bereits vollendet und damit die nach der maßgeblichen Laufbahnverordnung geltende Altersgrenze für die Einstellung überschritten haben:
- Der Beschwerdeführer des Verfahrens 2 BvR 1322/12 ist 1963 geboren und studierte Malerei und Grafik. Nach Anerkennung seines Diploms als 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs wurde er im Jahr 2004 im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW angestellt. Von 2005 bis 2007 absolvierte er den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und schloss diesen mit der 2. Staatsprüfung ab. Anschließend wurde er als angestellter Lehrer beschäftigt. 2009 stellte er einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, den die Bezirksregierung ablehnte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig