· Nachricht · Lohnanspruch
Tip des Tages: Ohne Leistungsbereitschaft des ArbN kein Annahmeverzug des ArbG
| Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht bereit ist, die geschuldete Leistung zu erbringen. |
So entschied es das LAG Sachsen (1.11.21, 1 Sa 330/20).
Quelle: ID 48498692