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  • · Nachricht · Lohnanspruch

    Tip des Tages: Ohne Leistungsbereitschaft des ArbN kein Annahmeverzug des ArbG

    | Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht bereit ist, die geschuldete Leistung zu erbringen. |

     

    So entschied es das LAG Sachsen (1.11.21, 1 Sa 330/20).

     

    Quelle: ID 48498692