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  • 25.07.2024 · Nachricht · Massenentlassung

    ArbG geht in den Ruhestand: Konsultationspflicht bleibt

    | Nach der Richtlinie 98/59/EG muss der ArbG über eine Massenentlassung unterrichten. Dies gilt auch, wenn der ArbG in den Ruhestand geht. |