· Nachricht · Mindestlohn
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die durch Entgeltumwandlung erfolgt, auf den Mindestlohn anrechenbar?
| Die Regelungen zum Mindestlohn führen weiterhin in vielen Bereichen zur Verunsicherung. So stellte sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer mittels einer Entgeltumwandlung vornimmt, auf den Mindestlohn anrechenbar ist? Gelten die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung bAV analog? Wir haben für Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt. |
Laut BMAS gilt in solchen Fällen Folgendes: „Nach der Begründung zum Mindestlohngesetz sollen Vereinbarungen über eine Entgeltumwandlung nach § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auch dann weiterhin möglich sein, wenn der Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung über Teile des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs disponiert. Eine Entgeltumwandlung nach § 1a des Betriebsrentengesetzes kann sich auf alle Leistungen der betrieblichen Altersversorge beziehen. Hierzu gehören auch Leistungen, die das Risiko der Invalidität besichern (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Dies ist auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig der Fall.“