· Fachbeitrag · Mindestlohn
Mindestlohn für Bereitschaftsdienst?
(BAG 19.11.14, 5 AZR 1101/12, Abruf-Nr. 143592) |
Sachverhalt
Die ArbN war vom 1.7. bis 29.10.10 beim ArbG, der einen privaten Pflegedienst betreibt, als Pflegehelferin eingesetzt. Arbeitsort war ein Haus der katholischen Schwesternschaft e.V.. Zwischen den Parteien war ein Festlohn in Höhe von 1.685,85 EUR brutto und eine Arbeitszeit von 180 Rund-um-die-Uhr-Einsätzen vereinbart. Darüber hinaus war zwischen den Parteien vereinbart, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Bereitschaft und Anwesenheit gesondert bzw. Ruhezeiten und Pausen nicht vergütet werden.
Im Zeitraum zwischen August und Oktober 2010 leistete die ArbN mehrere Rund-um-die-Uhr-Einsätze, wobei sie im Haus der Schwesternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe zu den betreuenden Schwestern bewohnte. Sie verlangte das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV (Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) nicht nur für die geleistete Vollarbeit, sondern auch für den Bereitschaftsdienst während der Rund-um-die-Uhr-Einsätze.
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