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  • 24.04.2019 · Nachricht · Nebentätigkeit

    Wie weit geht die Nebentätigkeitsgenehmigung? Nicht bis Katar!

    | Einladungen zu Reitturnieren nach Katar, mit dem Ehepartner und der Übernahme von Hotel- und Flugkosten in der Business-Class, sind nicht mit dem im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angelegten Verbot der Annahme von Dritten gewährter Vergünstigungen vereinbar. |