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  • 18.12.2019 · Nachricht · Personalratsrecht

    Personalratsmitglieder durch zu hohe Eingruppierung begünstigt

    | Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom ArbG zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen. |