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  • 27.02.2020 · Nachricht · Rechtskraft

    Erfolglos durch alle Gerichte und Instanzen für Schadenersatz

    | Die Rechtskraft einer Entscheidung, in der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des ArbN auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen. |