· Fachbeitrag · Sachgrundlose Befristung
Wann ist die sachgrundlose Befristungverfassungskonform?
| Sachgrundlose Befristungen sind zulässig ‒ aber nur einmal bei demselben ArbG. So regelte es der Gesetzgeber. Die bisherige Rechtsprechung des BAG dazu ist verfassungswidrig. |
Sachverhalt
Die ArbN machten gegenüber ihrem jeweiligen ArbG geltend, die zuletzt vereinbarte sachgrundlose Befristung ihres Arbeitsverhältnisses sei unwirksam. Sie verstoße gegen § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, weil sie bereits zuvor bei demselben ArbG beschäftigt gewesen seien. Dabei ging es um 2 Fälle:
- Im ersten Verfahren (1 BvL 7/14) legte das Arbeitsgericht Braunschweig dem BVerfG die Frage vor, ob die Regelung mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, wenn damit eine sachgrundlose Befristung auf die erstmalige Beschäftigung beim jeweiligen Vertrags-ArbG beschränkt sei.
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