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  • · Nachricht · Schadenersatz

    ArbN erhält 0,30 EUR pro Kilometer Fahrtkostenersatz

    | Kann ein ArbN vom ArbG im Wege des Schadenersatzes Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des JVEG über den Fahrtkostenersatz heranziehen. |

     

    Nach Ansicht des BAG (28.11.19, 8 AZR 125/18, Abruf-Nr. 212734) könne hierbei nach den Regeln des JVEG für jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld in Höhe von 0,30 EUR beansprucht werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 2 | ID 46282551