· Fachbeitrag · Sommer-Spezial 2021
45 Fragen und Antworten zu den häufigsten Problemen im arbeitsgerichtlichen Verfahren
| Während es im ersten Teil dieser Reihe um Probleme in Zusammenhang mit Leistungs- und Zahlungsklagen, der Aufrechnung, der Urlaubsabgeltung und -gewährung sowie den Ausschlussklauseln ging, beschäftigt sich der zweite Teil mit Fragen im Zusammenhang mit Stufenklagen, der Zeugniserteilung und den arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsansprüchen. |
Frage 12: Wie sieht es generell aktuell mit der Verjährung und dem Verfall von Urlaubsansprüchen nach aktueller Rechtsprechung aus?
Antwort: Generell gilt nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des EuGH, der das BAG folgt, dass gesetzliche (Mindest-)Urlaubsansprüche im Fall einer dauerhaften Erkrankung des/der ArbN 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, in dem sie entstanden sind, verfallen, wenn der/die ArbN durch dauerhafte, zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung gehindert war, diese in natura zu nehmen.
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