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  • · Fachbeitrag · Sommer-Spezial 2021

    45 Fragen und Antworten zu den häufigsten Problemen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

    | Im letzten Teil der Sommer-Spezial-Reihe geht es um oft gestellte Fragen rund um Arbeitspapiere, Abmahnung, Unterlassung und spezielle Themenfelder in Zusammenhang mit Teilzeit und der Zwangsvollstreckung. |

     

    Frage 29: Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Arbeitspapiere“?

     

    Antwort: Dies sind sämtliche Dokumente, die der ArbG dem ArbN zu erteilen hat. Dazu gehören u. a. der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, das Versicherungsnachweisheft für die Sozialversicherung, Arbeits- Urlaubs- und Verdienstbescheinigung, die Bescheinigung nach § 312 SGB III und das Arbeitszeugnis.