· Nachricht · Urlaubsgeld
Ausschlussfristen für den Geldanspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
| Für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung als reiner Geldanspruch können grundsätzlich Ausschlussfristen bestehen. |
Hierauf wies das LAG Rheinland-Pfalz Hin (22.12.22, 5 Sa 486/21). Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird nach der Entscheidung aber erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, sofern eine Belehrung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen erfolgt.
Merke | Ohne Belehrung kein fälliger Anspruch; ohne fälligen Anspruch keine Ausschlussfrist.
Quelle: ID 49424166