24.09.2015 · Fachbeitrag · Vergütung
Mehrarbeitsvergütung trotz Zustimmung zur 54-Stunden-Woche durch „Opt-Out-Regel“?
| Ein Feuerwehrmann, der nach mehr als sechs Jahren freiwilligen Dienst von 54 Wochenstunden sein Einverständnis hierzu widerruft und Mehrarbeitsvergütung für die 48 Stunden übersteigende Arbeitszeit verlangt, verhält sich treuwidrig (VG Düsseldorf 21.8.15, 26 K 9607/13, Abruf-Nr. 145401 ). |
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