01.11.2005 | Abmahnung
So wehren Sie sich gegen eine unberechtigt ausgesprochene Abmahnung des Arbeitgebers
Nicht immer ist eine Abmahnung berechtigt und der ArbN muss sich gegen sie zur Wehr setzen. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Entscheidungen des LAG Nürnberg zwei typische Fallsituationen auf.
Abmahnung erfolgt erst wesentlich später als der Vorfall
Mahnt der ArbG einen Verstoß erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt ab, kann er die Abmahnung nicht mehr auf diesen Vorfall stützen, sofern die Abmahnung nicht auch auf gleichartige neuere Verstöße gegründet ist. Ein solch erheblicher Zeitraum ist zumindest nach fast sechs Monaten gegeben (LAG Nürnberg 14.6.05, 6 Sa 367/05, Abruf-Nr. 052853).
Es sollte daher zunächst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit dem ArbG über die Entfernung der Abmahnung zu erzielen.
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