01.10.2006 | Aktuelle Gesetzgebung
Checkliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Nachstehend finden Sie eine umfangreiche Checkliste zur Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen und Vereinbarungen nach dem AGG.
Maßnahme Zulässig Unzulässig Zweifelhaft 1. Personelle Maßnahme a) Personalfragebogen: Frage nach nur wenn Geschlecht oder Hautfarbe für Tätigkeit notwendig ist X X X bei Religionsgemeinschaft als ArbG X bei legitimen Ziel, z.B. besondere Erfahrung X X wenn bestimmtes Geschlecht für Tätigkeit notwendig ist X nur wegen Arbeits- erlaubnis je nach Tätigkeit wenn Krankheiten dazu führen, dass ArbN Tätigkeit nicht ausüben kann in besonderen Fällen Benachteiligung wegen einer Behinderung wenn einschlägig, falls für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung X weil Rückschluss auf sexuelle Identität b) Befristung X X bei Neueinstellungen wenn für spezielle Tätigkeit eingestellt wird und i.d.R. überwiegend Frauen oder Männer eingestellt werden nach § 5 AGG zur Förderung langzeitarbeitsloser ArbN X X wenn ganz überwiegend Frauen bzw. Männer befristet beschäftigt werden und deshalb keine Gleichbehandlung vorliegt X wegen eines Merkmals nach § 1 AGG c) Bei Einstellung im Einzelfall, z.B. Vorgesetztenfunktion X wenn zeitaufwendige Einarbeitungszeit X wenn berufliche Anforderung X 2. Arbeitsvertragsklauseln unproblematisch bei höherer Erholungsbedürftigkeit X wegen Benachteiligung von Teilzeitlern, die überwiegend Frauen sind wenn z.B. von der sexuellen Identität oder Geschlecht abhängt: z.B. für Geburt oder Adoption X wenn für Abteilung, in der überwiegend z.B. Frauen beschäftigt sind – es sei denn Rechtfertigungsgrund X wegen Merkmal des § 1 AGG verboten, z.B. Kopftuchverbot 3. Entgelt Gehaltshöhe X wenn unterschiedlich wegen Geschlecht Gehaltserhöhungen X wenn unterschiedlich wegen Merkmals nach § 1 AGG (auch Wehrdienst, Mutterschutz, Elternzeit) Altersstufen X Zulagen X X X nicht nach dem TzBfG; auch nicht bei Überwiegen einer Geschlechtergruppe wenn Betriebstreue honoriert wird X wenn aufgrund Berufserfahrung breiter einsetzbar X wenn Sonderleistung Entgelt für Arbeit und nicht bloß für Betriebstreue bei bloßem Wegfall bei ruhendem Arbeitsverhältnis, wenn i.d.R. Frauen betroffen Zielvereinbarungen X Auswirkungen der Schwangerschaft, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, unbez. Heimaturlaub für Ausländer beachten und Zielvereinbarung anpassen 4. Beförderungen Betriebszugehörigkeitszeiten X wenn Zeiten für Mutterschutz, Wehrdienst, Langzeiterkrankung und unbez. Urlaub für Ausländer für Heimaturlaub nicht berücksichtigt werden; das gilt auch für Teilzeitzeiten 5. Entlassungen Kündigungsschutz nach dem KSchG § 1 Abs. 3 KSchG X problematisch, da europarechtswidrig. Deshalb dokumentieren Kündigungsschutz außerhalb des KSchG problematisch, da europarechtswidrig. Deshalb dokumentieren Unternehmen ohne Kündigungsschutz aber BVerfG problematisch, s.o. problematisch, s.o. wenn z.B. Frau gekündigt, Mann aber nicht gekündigt wird § 622 Abs. 2 S. 2 BGB deshalb Kündigungsfrist ohne Altersgrenze Schwerbehinderter während der ersten sechs Monate Nichtübernahme aber dokumentieren, dass erkennbar nicht wegen Rasse etc. nicht übernommen 7. Betriebsratsanhörung schriftlich dokumentieren 8. Investitionen bei Neu- und Umbauten behindertengerecht – oder bereits jetzt, wenn zumutbar. Deshalb dokumentieren, warum nicht möglich 9. Geschlecht Toilettenanlage für Männer und Frauen 10. Religionsausübung Räume für Gebetspausen von Moslems, wenn zumutbar 11. Parkplätze Frauenparkplätze und Behindertenparkplätze einrichten (§ 5 AGG) 12. Kantine auf Speisen für Christen, Moslems, Vegetarier achten 13. Vorbeugen gegen sex. Belästigung Pornokalender entfernen, Körperkontakt meiden 14. Veröffentlichungen Texte auf Diskriminierung prüfen