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  • 01.10.2006 | Aktuelle Gesetzgebung

    Checkliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    von VRiLAG Dr. Lothar Beseler, Düsseldorf

    Nachstehend finden Sie eine umfangreiche Checkliste zur Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen und Vereinbarungen nach dem AGG.  

     

    Checkliste: Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen und Vereinbarungen nach dem AGG

    Maßnahme  

    Zulässig  

    Unzulässig  

    Zweifelhaft  

    1. Personelle Maßnahme  

     

     

     

    a) Personalfragebogen: Frage nach  

     

     

     

    • Foto zur Bewerbung

    nur wenn Geschlecht oder Hautfarbe für Tätigkeit notwendig ist  

    X  

     

    • Schwangerschaft

     

    X  

     

    • Schwerbehinderung

     

    X  

     

    • Religionsgemeinschaft

    bei Religionsgemeinschaft als ArbG  

    X  

     

    • Alter

    bei legitimen Ziel, z.B. besondere Erfahrung  

    X  

     

    • Hautfarbe

     

    X  

     

    • Geschlecht

    wenn bestimmtes Geschlecht für Tätigkeit notwendig ist  

    X  

     

    • Staatsangehörigkeit

    nur wegen Arbeits- erlaubnis  

     

     

    • Sprachkenntnisse

    je nach Tätigkeit  

     

     

    • nach Krankheiten

    wenn Krankheiten dazu führen, dass ArbN Tätigkeit nicht ausüben kann  

    in besonderen Fällen Benachteiligung wegen einer Behinderung  

     

    • Vorstrafen

    wenn einschlägig, falls für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung  

     

     

    • nach Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit

     

    X  

     

    • nach Kindern

     

    weil Rückschluss auf sexuelle Identität  

     

    b) Befristung  

     

     

     

    • wegen Rentenbezug

    X  

     

     

    • sonstige Befristung mit sachlichen Grund

    X  

     

     

    • sonstige Befristung ohne sachlichen Grund

    bei Neueinstellungen  

    wenn für spezielle Tätigkeit eingestellt wird und i.d.R. überwiegend Frauen oder Männer eingestellt werden  

     

    • Alter 58, § 14 Abs. 3 TzBfG

    nach § 5 AGG zur Förderung langzeitarbeitsloser ArbN  

     

    X  

    • Befristung als solche

    X  

    wenn ganz überwiegend Frauen bzw. Männer befristet beschäftigt werden und deshalb keine Gleichbehandlung vorliegt  

     

    • Nichtverlängerung

    X  

    wegen eines Merkmals nach § 1 AGG 

     

    c) Bei Einstellung  

     

     

     

    • Mindestalter

    im Einzelfall, z.B. Vorgesetztenfunktion  

    X  

     

    • Höchstalter

    wenn zeitaufwendige Einarbeitungszeit  

    X  

     

    • Differenzierung nach Geschlecht

    wenn berufliche Anforderung  

    X  

     

    2. Arbeitsvertragsklauseln  

     

     

     

    • Mehr Urlaub für ältere Mitarbeiter

    unproblematisch bei höherer Erholungsbedürftigkeit  

     

    X  

    • Gleitzeit nur für Vollzeitler

     

    wegen Benachteiligung von Teilzeitlern, die überwiegend Frauen sind  

     

    • Sonderurlaub

     

    wenn z.B. von der sexuellen Identität oder Geschlecht abhängt: z.B. für Geburt oder Adoption  

     

    • Arbeitszeitverlängerung

    X  

    wenn für Abteilung, in der überwiegend z.B. Frauen beschäftigt sind – es sei denn Rechtfertigungsgrund  

     

    • Kleiderordnung

    X  

    wegen Merkmal des § 1 AGG verboten, z.B. Kopftuchverbot  

     

    3. Entgelt  

     

     

     

    Gehaltshöhe  

    X  

    wenn unterschiedlich wegen Geschlecht  

     

    Gehaltserhöhungen  

    X  

    wenn unterschiedlich wegen Merkmals nach § 1 AGG (auch Wehrdienst, Mutterschutz, Elternzeit)  

     

    Altersstufen  

     

    X  

     

    Zulagen  

     

     

     

    • tätigkeitsbezogen, funktionsbezogen

    X  

     

     

    • arbeitsmarktbezogen

    X  

     

     

    • arbeitszeitbezogen

    X  

     

     

    • vollzeit- bzw. teilzeitbezogen

     

    nicht nach dem TzBfG; auch nicht bei Überwiegen einer Geschlechtergruppe  

     

    • Dienstalterzulage

    wenn Betriebstreue honoriert wird  

    X  

     

    • Berufserfahrungszulage

    wenn aufgrund Berufserfahrung breiter einsetzbar  

     

    X  

    • Wegfall von Sonderleistungen bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    wenn Sonderleistung Entgelt für Arbeit und nicht bloß für Betriebstreue  

     

    bei bloßem Wegfall bei ruhendem Arbeitsverhältnis, wenn i.d.R. Frauen betroffen  

    Zielvereinbarungen  

    X  

    Auswirkungen der Schwangerschaft, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, unbez. Heimaturlaub für Ausländer beachten und Zielvereinbarung anpassen  

     

    4. Beförderungen  

     

     

     

    Betriebszugehörigkeitszeiten  

    X  

    wenn Zeiten für Mutterschutz, Wehrdienst, Langzeiterkrankung und unbez. Urlaub für Ausländer für Heimaturlaub nicht berücksichtigt werden; das gilt auch für Teilzeitzeiten  

     

    5. Entlassungen  

     

     

     

    Kündigungsschutz nach dem KSchG § 1 Abs. 3 KSchG 

    X  

     

    problematisch, da europarechtswidrig. Deshalb dokumentieren  

    Kündigungsschutz außerhalb des KSchG  

     

     

    problematisch, da europarechtswidrig. Deshalb dokumentieren  

    Unternehmen ohne Kündigungsschutz  

     

     

     

    • Kündigung älterer AN

    aber BVerfG  

     

    problematisch, s.o.  

    • Kündigung von Frau bzw. Mann

     

     

    problematisch, s.o.  

    • Kündigung während Probezeit

     

     

    wenn z.B. Frau gekündigt, Mann aber nicht gekündigt wird  

    § 622 Abs. 2 S. 2 BGB 

     

    deshalb Kündigungsfrist ohne Altersgrenze  

     

    Schwerbehinderter  

    während der ersten sechs Monate  

     

     

    6. Auszubildende –

    Nichtübernahme  

    aber dokumentieren, dass erkennbar nicht wegen Rasse etc. nicht übernommen  

     

     

    7. Betriebsratsanhörung  

    schriftlich dokumentieren  

     

     

    8. Investitionen  

    bei Neu- und Umbauten behindertengerecht – oder bereits jetzt, wenn zumutbar. Deshalb dokumentieren, warum nicht möglich  

    9. Geschlecht  

    Toilettenanlage für Männer und Frauen  

    10. Religionsausübung  

    Räume für Gebetspausen von Moslems, wenn zumutbar  

    11. Parkplätze  

    Frauenparkplätze und Behindertenparkplätze einrichten (§ 5 AGG)  

    12. Kantine  

    auf Speisen für Christen, Moslems, Vegetarier achten  

    13. Vorbeugen gegen sex.  

    Belästigung  

    Pornokalender entfernen, Körperkontakt meiden  

    14. Veröffentlichungen  

    Texte auf Diskriminierung prüfen  

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 167 | ID 85486