05.01.2009 | Aktuelle Gesetzgebung
Die neue Gesetzgebungsinitiative zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten
von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn
Am 13.11.08 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ verabschiedet. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will mit diesem Entwurf den Schutz von Langzeitarbeitskonten, insbesondere im Falle der Insolvenz eines Unternehmens, verbessern.
Probleme bei der Definition des Begriffs „Wertguthaben“
Im Entwurf wird der Begriff des sicherungsfähigen Wertguthabens nicht mehr über einen 12-monatigen Ausgleichszeitraum, sondern über den Verwendungszweck abgegrenzt. Dies bedeutet, dass eine Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung werktäglicher oder wöchentlicher Arbeitszeit auch künftig nicht als Wertguthabenvereinbarung angesehen und damit von zusätzlicher Regulierung verschont wird.
Darüber hinaus ist in dem Entwurf festgeschrieben, dass das Wertguthaben vom Betriebsvermögen getrennt werden muss. Eine Pflicht zur Auslagerung dieses Wertguthabens auf einen Treuhändler ist in dem Entwurf hingegen nicht vorgesehen. Vielmehr wird die Insolvenzsicherung durch Bankbürgschaft oder Verpfändung der Trennung des Betriebsvermögens gleichgestellt. Hingegen sind neue Arbeitszeitkonten in Zukunft nach dem Entwurf in Geld zu führen, eine Führung in Zeiteinheiten ist nur noch für eine Übergangszeit vorgesehen.
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